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Objektvermittlung

Kauf-Abwicklung

1) Kaufvertrag: Entscheiden Sie sich für den Kauf der Immobilie, so wird ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen. Auf diesen Vertrag zahlt man eine Anzahlung.

2) Vollmachterteilung: Der Interessent erteilt der Firma eine notarielle Vollmacht, mit der dieser bevollmächtigt wird, alle erforderlichen Anmeldungen, Beantragungen und Eintragungen wie Steuernummerantrag, Strom-, Wasser- und Telefonanmeldung und Eintragung ins Grundbuch im Namen des Interessenten durchzuführen.

3) Beantragung der Eigentumsüberschreibung im Registeramt (Grundbuch/Tapuamt): Die Tapu-Einreichung wird zur Militärverwaltung in Izmir zur Überprüfung geschickt. Dieser Vorgang kann zwischen 2 und 3 Monaten dauern.

4) Eintragung ins Grundbuch (Tapu): Für die Eintragung sind erforderlich; Für den Käufer

2 neue Passbilder des Käufers

2 Ausweiskopien

Die aktuelle Adresse in der Heimat und der Vatername

Steuernummer und für den Verkäufer 1 neues Passbild des Verkäufers

2 Ausweiskopien

Adresse, Steuernummer

Es erfolgt der offizielle Eintrag ins Grundbuch (Tapu-Register). Ein gesetzlich vorgeschriebener vereidigter Dolmetscher für Ihre Muttersprache (falls Sie persönlich anwesend sind) stellt für das Protokoll fest und bestätigt Ihnen mündlich, welche Lage und Eigenschaften das erworbene Objekt hat. Danach erhalten Sie den Originalauszug des Tapus (Eigentumsnachweis). Auf Wunsch kann das Tapu auch schriftlich übersetzt werden. Gesetzliche Grundlagen Laut § 35 des Grundbuchgesetzes der Türkei dürfen ausländische Privatpersonen, solange die gesetzlichen Anordnungen nicht geändert werden und auf Gegenseitigkeit beruhen, in der Türkei einen Grundbesitz erwerben oder erben. Neufassung und Einschränkungen - Das Gesetz wurde am 29.12.05 beschlossen und am 06.01.2006 vom Staatspräsident genehmigt - Das Gesetz tritt rückwirkend ab dem 26.07.05 in Kraft, um eine Rechtslücke zu vermeiden. - Ausländer dürfen auch in Dörfern Immobilien kaufen, aber nur dort wo es einen öffentlich genehmigten Bebauungsplan gibt. - Grundsatz für den Kauf ist das Gegenseitigkeitsprinzip (das heißt türkische Staatsbürger müssen in dem Land des Ausländers, der kaufen will, auch Immobilien erwerben können) - Ausländische Handelsgesellschaften dürfen nur im Rahmen der Sondergesetze Immobilieneigentum erwerben. - Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Gemeinden und Fonds dürfen kein Immobilieneigentum erwerben. - Ausländische natürliche Personen dürfen bis zu 2.5 Hektar Eigentum erwerben. Die Regierung ist ermächtigt, die Grenze auf bis zu 30 Hektar zu erhöhen. - In diesen Gebieten können Sie keine Immobilien erwerben: Agrar- und Minengebiete,Bewässerungsgebiete, Flora und Fauna-Gebiete, Energieproduktionsgebiete - Das gesamte Eigentum von Ausländern an der Fläche einer Provinz darf 5/1000stel nicht überschreiten. - Ausländer dürfen außerdem in zivilen und militärischen Schutzgebieten, die ebenfalls durch Beschluss des Ministerrats festgelegt werden kein Eigentum erwerben.

AGB Der Firma Antalyaberatung

 Allgemeine -Geschäfts -Bedingungen
der Firma Antalya-Beratung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Wohnungen und Wohnhäusern in der Türkei.
Sowie für unsere Zusätzlichen Tätigkeiten die, die Firma Antalya- Beratung anbietet.


1. Allgemeines
Für die Vermittlung von Wohnungen und Wohnhäusern durch Firma Antalya-Beratung gelten die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und. Firma Antalya-Beratung
Zwischen Ihnen und dem jeweiligen Verkäufer. Die Firma Antalya-Beratung ist ausschließlich als Vermittler tätig und handelt
nicht im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Verkäufers. Die Firma Antalya-Beratung vermittelt den Kaufvertrag zwischen
Ihnen und dem jeweiligen Hausbesitzer bzw. dessen Verwalter. Der Kaufvertrag kommt zwischen Ihnen und dem jeweiligen
Hausbesitzer zustande. Die Durchführung des Kaufvertrages gehört demnach nicht zur Leistung von. Der Firma Antalya-Beratung
Sie erhalten durch Die Firma Antalya-Beratung die Kontaktdaten Ihres Verkäufers. Der Verkauf kommt ausschließlich zwischen
Ihnen und dem jeweiligen Inhaber der Immobilie zustande.

2. Abschluss des Vermittlungsvertrages
2.1. Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluss des Buchungsvorgangs bieten Sie dem jeweiligen Verkäufer den Abschluss
eines Kaufvertrags unverbindlich an. Das Angebot kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien
(Internet) abgegeben werden. Bei Abgabe eines Angebots über elektronische Medien (Internet) machen Sie dem
Verkäufer ein unverbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages.
2.2. Die Firma Antalya-Beratung leitet Ihr Angebot an den jeweiligen Verkäufer weiter. Der Verkäufer behält sich die
Annahme des Angebots vor. Wenn der Verkäufer gegenüber Ihnen schriftlich, fernmündlich, per E-Mail (elektronischer Post)
oder in sonstiger Weise das Angebot bestätigt, so kann zwischen Ihnen und dem Verkäufer ein Vertrag zustande kommen.
Sie verpflichten sich, die Ihnen Angebotene Immobilie unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Verkäufer auf
eventuelle Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, sind vor dem Kauf abzuklären. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen nicht zum Rücktritt
vom einen Abgeschlossenen Kaufvertrag.

3. Bezahlung
3.1. Vor Vertragsabschluss kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Verkaufspreis angerechnet wird.
Weitere Zahlungen und die Restzahlung werden erst bei Grundbuch Eintragung (Offizielle Übergabe) mit Ihrer und des
Verkäufers Unterschrift fällig.
3.2. Die Firma Antalya-Beratung leitet die Zahlung an den jeweiligen Verkäufer abzüglich der Provision weiter.
3.3. Die Zahlung kann grundsätzlich per Überweisung oder Bankeinzug erfolgen. Die Zahlungsmöglichkeiten richten sich
nach den Vorgaben des Verkäufers.
3.4. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann der Verkäufer einen Aufschlag von Mindestens 3%
vom Restbetrag verrechnen.
3.5. Die Firma Antalya-Beratung erfüllt seine Vermittlungsleistung grundsätzlich mit dem Bereitstellen der Online –
Plattform. Werden Dokumente vom Verkäufer an den Kunden versendet, so trägt Die Firma Antalya-Beratung keine Haftung.
Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzt.
3.6. Die Firma Antalya-Beratung erhält für die Vermittlung des Kaufobjektes eine Provision.

4. Haftung von Der Firma Antalya-Beratung
4.1. Grundsätzlich ist Die Firma Antalya-Beratung ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Verkäufer Tätig.
In diesen Fällen haftet Die Firma Antalya-Beratung nicht für die von den jeweiligen Verkäufer gegenüber dem Kunden zu
erbringenden Leistungen.
4.2. Als Vermittler ist Die Firma Antalya-Beratung bei den einzelnen Angaben zu den Angeboten auf die Informationen
angewiesen, die von den jeweiligen Verkäufern zur Verfügung gestellt werden. Die Firma Antalya-Beratung wird alle
mögliche Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell sind und dem Angaben des
Verkäufers entsprechen.
Die Firma Antalya-Beratung hat jedoch keine Möglichkeit, diese Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Die Firma Antalya-Beratung gewährt daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
4.3. Die Firma Antalya-Beratung haftet dem Kunden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Firma Antalya-Beratung haftet aus diesem Vertrag grundsätzlich
nur bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten dieses Vermittlungsvertrages sowie in sonstigen Fällen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung von Die Firma Antalya-Beratung im Falle Fahrlässigkeit ist jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische
Schäden. Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung von Der Firma Antalya-Beratung bleibt und ist insoweit ausgeschlossen.
4.4. Die Firma Antalya-Beratung ist für kurzfristige Terminänderung nicht haftbar zu machen, wenn Die Firma Antalya-Beratung
selbst darüber nicht informiert wurde.

5. Hinweise auf Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
5.1. Sie sind für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften,
Pass- und Visa - Bestimmungen selbst verantwortlich.
5.2. Bei Hinweisen auf dieser Website zu Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen wird angenommen,
dass die Kunden deutsche Staatsbürger sind. Ist dies nicht der Fall, wendet sich Sie selbstständig direkt an die für Sie
zuständige Botschaft oder das Konsulat. Da Die Firma Antalya-Beratung hinsichtlich dieser Informationen auf die
Angaben Dritter (Verkäufer oder Behörden) angewiesen ist und die einschlägigen Bestimmungen sich jederzeit ändern können,
gibt Die Firma Antalya-Beratung keinerlei Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität
dieser Informationen ab. Eine Haftung von Die Firma Antalya-Beratung ist insoweit ausgeschlossen.

 

Zusatz AGB 1-12

1. Diese AGB gelten für Dienstleistungsgeschäfte die direkt mit uns abgeschlossen werden. Treten wir nur als Vermittler (unentgeltlich oder gegen Provisionszahlung oder Gebühren) auf, sind alle Ansprüche gegen uns ausgeschlossen, die über gesetzliche Ansprüche aus unserer Vermittlertätigkeit hinausgehen.
2. Angebot, Beratung und Auskunft. Wir freuen uns für Sie tätig zu sein.
Mündliche Aussagen lehnen wir jede Haftung ab.
Für schriftliche Aussagen und Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3 Reklamationen Beanstandungen und Reklamationen, ebenso wie Lob und Anregungen, nehmen wir unter der oben stehenden Adresse gerne entgegen.
4 Vertragslaufzeit Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit sofortiger Wirkung mit Einhaltung einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Der Vertragspartner hat die für uns angefallenen kosten und Gebühren zu Tragen
5 Sonstiges Sollte ein nicht wesentlicher Teil eines Vertrages unter diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt.
6 Haftung/Gewährleistung Der Anbieter haftet nicht für Missbräuche Dritter, insbesondere solche Personen, denen es trotz der Verwendung einer verschlüsselten SSL -Verbindung gelingen sollte, Daten auszulesen.
7 Preise Die Gesamte Preisübersicht wurde bei Vertrags Unterzeichnung den Vertragspartner übergeben.
Diese Preise sind Bindend und nur schriftliche anderslautende Preise werden anerkannt.
Unsere Preise sind Endpreise in YTL. Sie enthalten aber nicht die gesetzliche Umsatzsteuer.
8 Für Aufträge die mit Kosten Verbunden sind, berechnet die Firma Antalya-Beratung
eine Vorauszahlung von Mindestens 3 Stunden a 35YTL.
Ansonsten kann die Firma Antalya-Beratung keine Tätigkeiten übernehmen.
9 Bei Punkt 6 - 23 wie auf Seite 2 aufgeführt, sind unsere Gebühren Fällig,
auch dann wenn keine Vertragliche Einigkeit zustande kommen sollte.
10 Der Vertrags Partner hat an die Firma Antalya- Beratung bei Abschluss eines Mietvertrags eine Provisionszahlung von 1 (Einer) Monatsmiete zu entrichten. Sowie bei Kauf einer Immobilie- Grundstück ist eine Provisionszahlung von 3% (Drei Prozent) aus der Kaufsumme zu bezahlen. Sollte es (egal aus welchen Gründen auch immer) nicht zu einen Miet oder Kauf Abschluss gekommen sein, hat die Firma Antalya-Beratung das Recht einen Betrag in Höhe von 20 Tätigkeits- Stunden a. 35YTL zu verrechnen.
11 Dieses Vereinbarung von § 10 ist auch dann fällig wenn sich ein Mieter oder Käufer nach Ablauf unserer Tätigkeit eine von der Firma Antalya-Beratung Angebotenen Immobilie-Grundstück Mietet oder Käuflich erwerbt.
Unser Tätigkeits-Auftrag ist 6Monate nach Vertragsabschluss abgelaufen, und geht dann in einer noch
Bestehenden Ruhezustand für noch einmal 3 Monate. Erst dann ist dieser Vertrag Nichtig.
12 Erfüllungsorte - Gerichtsstand
sind Antalya bzw. die für Antalya zuständigen Gerichte. Als vereinbarte Vertragssprache gilt Deutsch. Es gilt das Recht der Türkei.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 01.11.2008

Wichtiger Hinweis: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Den Inhalt der von uns gelinkten Websites (und der von diesen Websites wieder gelinkten Websites usw.) können wir nun wirklich nicht verantworten.


Hiermit distanzieren wir Firma Antalya Beratung uns also ausdrücklich von allen von uns gelinkten Seiten.
Büro. Tel. 00902423126550



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